Etwas zu verbergen? – Ripple-Führung lehnt Einsicht in private Finanzen ab
Nachricht Die Ripple-Geschäftsführer Bradley Garlinghouse und Christian Larsen lehnen ab, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC im Rahmen der Ermittlungen gegen den Krypto-Zahlungsdienstleister Einsicht in die privaten Finanzunterlagen des Führungsduos bekommt. Der hauptsächliche Vorwurf in dem Prozess ist, dass die firmeneigene Kryptowährung XRP einen unrechtmäßigen Wertpapierverkauf konstituiert. Allerdings hat die Aufsichtsbehörde jüngst ergänzt, dass sich Garlinghouse und Larsen damit privat bereichert und Anleger gezielt in die Irre geführt haben sollen. Am 11. März haben die Anwälte der beiden Ripple-Geschäftsführer nun den Schutz von deren privaten Finanzunterlagen beantragt. Gleichsam wurde das Gericht dazu aufgefordert, die von der Behörde bei sechs Banken eingereichten Verfügungen zur Informationsoffenlegung für nichtig zu erklären. Die Anwälte von Garlinghouse und Larsen argumentieren, dass die SEC die Reichweite ihrer Ermittlungen überschreitet. Die Vermutung, dass die Beklagten ihre persönlichen Finanzen mit denen von Ripple Labs vermischt hätten, wäre haltlos. Dementsprechend heißt es im Antrag:„Der Versuch der SEC, in einem Verfahren, in dem es nicht um Betrug geht und die Beklagten sich bereit erklärt haben, alle relevanten Informationen bezüglich der betreffenden Transaktionen vorzubringen, Zugang zu den privaten Finanzdaten der Beklagten zu erhalten, ist eine unangemessene Überschreitung ihrer Zuständigkeit.“ Die „betreffenden Transaktionen” meinen dabei den Verkauf von 14,6 Mrd. XRP, die bei Ermittlungsbeginn einem Gegenwert von