Kryptogewinne bleiben in Deutschland steuerpflichtig
Die Hoffnung währte nur kurz, jetzt ist es endgültig fix. Der Bundesfinanzhof stellte heute klar, dass Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Damit nicht genug, bestätigte das Gericht auch die bisher gültige Spekulationsfrist von 1 Jahr. Damit unterliegen Gewinne, die aus dem Verkauf oder Handel mit Kryptowährungen entstehen, auch weiterhin der Einkommenssteuer. Das hat der Bundesfinanzhof heute in seinem veröffentlichten Urteil entschieden. Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter Das Gericht legt darin fest, dass virtuelle Währungen, wie Bitcoin und Co., Wirtschaftsgüter sind. Sie haben einen Kurswert und können auf entsprechenden Handelsplattformen als Zahlungsmittel gekauft oder verkauft werden. Die Gewinne sind daher als „private Veräußerungsgeschäfte anzusehen und unterliegen damit dem Einkommenssteuergesetz. Damit lehnte das Gericht die Argumentation eines Klägers ab, der damit argumentiert hatte, dass digitale Assets eben keine Wirtschaftsgüter wären. Dieser hatte behauptet, dass es sich bei Bitcoin, Ethereum oder Monero lediglich um Algorithmen handeln würde. Er hatte bereits 2017 einen Profit von 3,4 Millionen aus Krypto-Geschäften bei seinem Finanzamt gemeldet, wollte dafür aber keine Steuern zahlen. Technische Details spielen keine Rolle Der Fall landete schlussendlich vor dem Bundesfinanzgericht, das jetzt eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dieses argumentiert, dass Kryptowährungen „andere Wirtschaftsgüter seien. Sie ähneln damit steuerlich gesehen Oldtimern oder Tickets für Veranstaltungen. Gewinne aus dem Verkauf solcher