Die Anonymität von Krypto in Europa ist Geschichte
Die letzte Hürde für die Abschaffung der Anonymität von Krypto-Transaktionen in Europa ist genommen. Gestern segnete der EU-Ministerrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge ab. Krypto-Transaktionen müssen zukünftig offengelegt werden Der EU-Rat hat das Gesetzespaket angenommen, damit steht einer Umsetzung nichts mehr im Wege. Die Vorschriften sollen Steuerbetrug erschweren. Das bedeutet, dass zukünftig jeder, der Bitcoin, oder andere Kryptowährungen in der EU verwendet, identifiziert werden kann. Die Anonymität im Umgang mit Kryptowährungen ist damit in der EU Geschichte. Das Aus für anonyme Wallets Nach zahlreichen Schritten fehlte nur noch die Annahme durch den EU-Ministerrat, diese ist jetzt erfolgt. Jetzt werden anonyme Krypto-Wallets untersagt und die Identifizierungsauflagen auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet. Das Ziel dieser Regulierungsmaßnahme ist es, den Transfer von Krypto-Werten vollständig nachvollziehbar zu machen. Zunächst plante die EU noch die Einführung einer Bagatellgrenze von 1000 Euro, doch auch diese ist mittlerweile gefallen. Zukünftig müssen alle Krypto-Transfers Angaben über die Quelle und den Empfänger enthalten. Diese müssen bei Aufforderungen den Behörden übermittelt werden. Das gilt prinzipiell nicht nur für Krypto-Börsen und andere Krypto-Dienstleister, sondern auch für Transaktionen mit „Unhosted Wallets. Anbieter von Wallets haften bei Verlust von Coins Damit nicht genug, hat der EU-Rat auch die sogenannte MiCA-Verordnung bestätigt. Diese dient dem Schutz von Verbrauchern und Investoren und schreibt den