Celsius-Eigenkapitalgeber fordern Interessenvertretung im Insolvenzverfahren
Turner Wright vor 1 Minute Celsius-Eigenkapitalgeber fordern Interessenvertretung im Insolvenzverfahren Die Anwälte der Eigenkapitalgeber wollen einen gesonderten Repräsentanten einsetzen lassen, was jedoch zum Nachteil der Celsius-Nutzer sein könte, den diese sollten eigentlich bevorzugt werden. Nachricht Eine internationale Kanzlei, die die Interessen von mehreren Celsius-Investoren vertritt, hat beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt, dass in dem Insolvenzverfahren um die zahlungsunfähige Krypto-Sparplattform ein Komitee ernant wird, das speziell die Eigenkapitalgeber in dem Prozess repräsentiert. Wie aus dem entsprechenden Antrag an das Südliche Bezirksgericht von New York hervorgeht, wollen die Anwälte der Kanzlei Milbank erwirken, dass ein sogenantes „Official Preferred Equity Committee“ eingesetzt wird, das den Anteilseignern der Plattform ein gesondertes Mitspracherecht in dem Verfahren gibt. Dahingehend heißt es, dass die Eigenkapitalgeber „dringend einen eigenen Repräsentanten benötigen”, um neben den geschädigten Celsius-Kreditgebern und den geschädigten Celsius-Nutzern in Person des Unsecured Creditors Committee (UCC) auch die dritte betroffene Partei an den Verhandlungstisch zu bringen. „Die Dringlichkeit zur Ernenung einer Interessenvertretung der Eigenkapitalgeber wird besonders deutlich, wen wir uns die praktische Realität dieses Falles angucken: Es gibt eigentlich nur zwei wirkliche Stakeholder – die kleinen Privatanleger und die Eigenkapitalgeber“, wie die Anwälte in ihrem Antrag argumentieren. Und weiter: „Nicht nur, weil die UCC klar und deutlich gesagt hat, dass sie den maximal